Schul-, Haus- und Pausenordnung
Unsere Schul- und Hausordnung wurde erstellt, damit in unserer Schule
Deshalb gelten folgende Regeln für alle:
Niemand darf einem anderen wehtun, ihn quälen oder schlagen.
Damit niemand gestört oder gefährdet wird, ist es verboten, im Schulhaus - besonders auf den Gängen und Treppen - zu rennen, zu schreien und zu toben.
Die Schule und das Schulgelände darf man nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers verlassen.
Wenn es zur großen Pause klingelt, essen wir gemeinsam unser Pausenbrot. Es wäre schön, wenn alle Kinder ihre Vesper in einer Vesperdose mitbringen würden, damit wir in der Schule weniger Abfall haben.
Wenn wir in den großen Pausen zur Toilette müssen, melden wir uns bei einem Lehrer, der Aufsicht hat.
Die Wiese und den Spielplatz dürfen wir nur betreten, wenn die "Ampel" auf grün steht. Die Ampel darf nur von den Aufsichtspersonen umgestellt werden.
Wenn die Wiese trocken ist (grüne Ampel) dürfen wir dort mit Schaumstoffbällen Fußball spielen. Die Spielsachen aus unseren Pausenkisten dürfen bei trockenem Schulhof ebenfalls nach draußen genommen werden.
Mit dem Öffnen des Schulgebäudes, bei versetztem Unterrichtsbeginn, gehen die Kinder die ihnen zugewiesenen Wege und benutzen die vorgeschriebenen Eingänge.
Wir empfehlen im Gebäude Maske zu tragen und Abstand zu halten. Beim Betreten sollen die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Die Aufsichtspflicht am Nachmittag beginnt um 13.50 Uhr und gilt nur für das Schulgelände. (Schulgelände: Pausenhof und Wiese, nicht Spielplatz)
Damit keine Unfälle passieren, ist es verboten, gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Stöcke, Steinschleudern, Feuerwerkskörper, auch keine Munition für Pistolen an Fasnacht) mit in die Schule zu bringen.
Im Winter sind Schneeballwerfen und Schleifbahnen anlegen verboten. (Die Ampel steht auf rot)
Die Markisen dürfen nur von Lehrern bedient werden, ebenso Film - und Kassettengeräte.
Damit es unsere Putzfrauen etwas leichter haben, tragen wir in den Klassenzimmern Hausschuhe. Nach Unterrichtsende stellen wir die Stühle nicht hoch, sammeln den Abfall auf und kehren mit dem Besen. Unsere Hausschuhe stellen wir ordentlich auf die Ablagen in den Gängen, unsere Sporttaschen hängen wir an die Garderoben. Über die Wochenenden werden die Garderoben vollständig abgeräumt.
Das Tragen von Fersenrollern, Inliner und das Benutzen von Cityrollern ist im Schulhaus untersagt. Wer absichtlich etwas kaputt macht, muss für den Schaden aufkommen.
Schulbücher, die wir von der Schule geliehen bekommen, müssen wir sorgfältig behandeln, damit auch noch andere Kinder in den folgenden Jahren schöne Bücher zum Lernen haben.
Damit es zu keinen Diebstählen oder Ton- und Bildaufnahmen kommt, ist das Mitbringen von elektronischen Geräten (Handy, Foto, MP-Player etc.) verboten (Ausnahmefälle werden von der Schulleitung genehmigt).
Wir bitten die Eltern sich im Schulgebäude nur in dringenden Fällen oder zu verabredeten Terminen aufzuhalten.
Pausenordnung
Ich bleibe innerhalb des Pausengeländes
Meine Abfälle gehören in die Müllbehälter
Beim Spielen achte ich darauf, dass ich niemanden verletze oder störe
Ich werfe nicht mit Gegenständen (Schneebälle, Steine, Sand u. ä.)
Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Bällen der Schule erlaubt
In der großen Pause nehmen wir nur bei guter Witterung Spielgeräte mit
Schulweg
Wir gehen auf dem sichersten, aber nicht unbedingt kürzesten Weg zur Schule. Wir verlassen diesen Schulweg nur, wenn es uns die Eltern ausdrücklich erlaubt haben.
Wir gehen rechtzeitig von zu Hause weg, sodass wir pünktlich in die Schule kommen, jedoch nicht früher als zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Pausenhof ein treffen.
Nach der Schule gehen wir in der Regel sofort nach Hause. Spielen auf dem Schulhof und Spielplatz direkt nach Unterrichtsschluss ist mit Erlaubnis der Eltern ab 13 Uhr zulässig, unterliegt hier aber nicht der Aufsichtspflicht der Schule. Für eventuelle Unfälle auf dem Schulgelände nach Unterrichtsschluss haften die Eltern.
Grundschüler sollten nicht vor Ablegen der Fahrradprüfung in Kl.4 mit dem Fahrrad bzw. Roller zur Schule kommen. Wenn die Eltern es dennoch erlauben (z.B. bei einem sehr weiten Schulweg), tragen sie allein die Verantwortung dafür. Wir bitten dringend auf das Tragen von Helmen zu achten.
Auf dem Schulhof, unter der überdachten Pausenhalle und auf der "Rampe" ist das Fahrrad- und Rollerfahren vor und während der Unterrichtszeiten grundsätzlich verboten.
Fahrräder und Cityroller müssen an dem dafür vorgesehenen Platz (hinterer Eingang) abgestellt werden. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung.
Der Schulbetrieb hat während des Unterrichts (vor allem am Nachmittag) Vorrang. Die Schulhofnutzung ist erlaubt, sofern sie keine Lärmbelästigung oder Gefährdung der Kinder in der Pause darstellt.